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Struktur und Organisation

Grundsätzlich unterscheiden sich Ganztagsschulen in zwei unterschiedliche Organisationsformen: offene und gebundene Ganztagsschulen.

Offene Ganztagsschule
Im Primarbereich nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler nach Anmeldung an fünf Tagen in der Woche von 8 bis 16 Uhr an den außerunterrichtlichen Angeboten des Offenen Ganztags teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten vgl. Erlass §1.2 (PDF).

Der Offene Ganztag ist ein gemeinsames Angebot von der Schule, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren Partnern (z. B. Sportvereine). Durch den Personaleinsatz von unterschiedlichen Partnern (u. a. Schule und Jugendhilfe) im Vor- und Nachmittagsbereich ist eine gute Abstimmung und Vorbereitung unerlässlich.

Gebundene Ganztagsschule
In der Sekundarstufe finden sich gebundene Ganztagsschulen. Laut Erlass §1.2 (PDF) besuchen alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend an mindestens drei Tagen in der Woche die Schule von 8 bis mindestens 15 Uhr. Schwerpunktmäßig werden Lehrkräfte für Unterricht und außerunterrichtliche Angebote eingesetzt. Ergänzt werden diese durch weiteres Personal (z. B. Leitungen für AGs) und pädagogische Fachkräfte (z. B. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter). Auch hier ist eine gute Abstimmung im Team unerlässlich.

Das Bildungs- und Erziehungsangebot einer Ganztagsschule, ob offen oder gebunden, wird in den schulischen Gremien erarbeitet und ist verbindlich mit diesen abgestimmt. Dabei sind alle Aufgaben einzelner Personen und Personengruppen klar definiert und zugeteilt, Strukturen und Abläufe für alle transparent.

Verbindliche Absprachen in diesem Bereich ermöglichen eine Verlässlichkeit für alle an Schule beteiligten Personen über den gesamten Schultag und bewirken eine gelingende Zusammenarbeit und erfolgreiches Lernen. Dies gilt insbesondere für das bestehende Raumangebot. Bezüglich des Raumangebots empfiehlt es sich mittels einer Bestandsaufnahme zu prüfen, welche Raumressourcen der Schule zur Verfügung stehen. Raumbelegungspläne bieten eine gute Orientierung darüber, welcher Raum von wem zu welcher Zeit genutzt wird und mit wem Absprachen getroffen werden müssen, wenn Räume einer Doppelnutzung (Klassenraum, Fachraum, Raum für außerunterrichtliche Angebote) unterliegen.

Strukturen und Organisationsformen

Zur Etablierung von Strukturen und Organisationsformen erweisen sich folgende, exemplarisch zu verstehende Punkte als hilfreich:

  • mit allen abgestimmte Schulordnung bzw. klare Schulregeln
  • gemeinsam getragene Vereinbarungen zum Umgang mit Konsequenzen bei Regelverstößen
  • transparenter Geschäftsverteilungsplan
  • transparente Raumbelegungspläne
  • abgestimmte Rückmeldepraxis im Rahmen einer Feedbackkultur zwischen Schule, Schülerinnen, Schülern und Elternhaus

Weiterführende Informationen:

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