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Beispiele zur Umsetzung der Kernlehrpläne (G8) aus der Praxis gymnasialer Fachkonferenzen

Von den kompetenzorientierten Kernlehrplänen zum schulinternen Curriculum

SchmuckbildDie Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I, die erstmalig 2004 als neue Form kompetenzorientierter Unterrichtsvorgaben eingeführt wurden und die inzwischen in überarbeiteter Form vorliegen, sind in Nordrhein-Westfalen nicht nur Grundlage und Orientierung für die fachbezogene Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, sondern Teil eines umfassenden Systems zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, zu dem auch die zentralen Abschlussprüfungen, die Lernstandserhebungen und die Qualitätsanalyse gehören.

Dieses System der Qualitätsentwicklung und -sicherung orientiert sich dabei eng an länderübergreifenden Bildungsstandards, die durch die Kultusministerkonferenz (KMK) u. a. in den Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss beschlossen wurden. Die Standards basieren in der Regel auf fachlichen Kompetenzmodellen, die aus der Schulpraxis heraus entwickelt wurden. Sie greifen u. a. auf theoretische Grundlagen internationaler Schulleistungsstudien (z. B. PISA) und auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen zurück. In der von der KMK beschlossenen Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) heißt es in diesem Kontext u. a.:

Bildungsstandards greifen die Grundprinzipien des jeweiligen Unterrichtsfaches auf und beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler an wichtigen Schnittstellen der allgemeinbildenden Schularten erreicht haben sollen. Sie sind als Regelstandards beschrieben, die ein mittleres, realistischerweise erreichbares Anforderungsniveau ausweisen. Sie zielen auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen so dem Prinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs. Sie beschreiben erwartete Leistungen im Rahmen von Anforderungsbereichen und beziehen sich auf den Kernbereich des jeweiligen Faches. Sie geben den Schulen Gestaltungsräume für ihre pädagogische Arbeit.
(vgl. Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss: Jahrgangsstufe 10. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 4.12.2003)

Die Kernlehrpläne greifen die auf den Mittleren Schulabschluss bezogenen und somit schulformübergreifend angelegten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz auf und berücksichtigen gleichzeitig die Besonderheiten der einzelnen Schulformen. Sie beschreiben fachbezogene Kompetenzen und ordnen sie – fachdidaktisch begründet – Kompetenzbereichen zu.  Die Kernlehrpläne beschreiben die erwarteten Kompetenzen am Ende eines bestimmten Abschnittes einschließlich deren Progression. Darüber hinaus geben sie verbindliche Bezugspunkte für die Überprüfung der Lernergebnisse und die erreichten Leistungsstände in der schulischen Leistungsbewertung an.

Die von den Bildungsstandards hergeleitete Kompetenzorientierung der Kernlehrpläne lenkt den Blick auf die angestrebten Ergebnisse des Lernens. Im Gegensatz zu curricularen Vorgaben, die angeben, welche Inhalte und Gegenstände im Unterricht zu behandeln sind, werden die an den Inhalten zu erwerbenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen (Kompetenzen) festgelegt. Dieser Perspektivwechsel „Vom Lehren zum Lernen“ eröffnet Freiräume für die inhaltliche Füllung des Unterrichts.

Der Begriff „Kernlehrplan“ verdeutlicht dementsprechend die Absicht, die Mindestanforderungen abzusichern. Der Kern umfasst nicht den gesamten Bildungsgehalt eines Faches. Insofern formuliert der Kernlehrplan für einzelne Jahrgangsstufen Kompetenzerwartungen, die anhand vorgegebener Inhaltsfelder erarbeitet werden sollen. Die inhaltlichen Setzungen stecken jedoch lediglich einen Rahmen für die Konkretisierung in einzelnen Unterrichtsvorhaben ab, die schul- und klassenbezogene Optionen berücksichtigen.

Daher sind die Kernlehrpläne inhaltlich durch schulinterne Curricula umzusetzen. Nur die Lehrerinnen und Lehrer kennen die jeweilige Schulumwelt, können die unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler einschätzen und z. B. auch Möglichkeiten fächerübergreifenden Arbeitens in den Blick nehmen. Die Einbettung der schulinternen Curricula in das Schulprogramm bietet den Schulen die Chance, ihr eigenes Profil auszuschärfen, Synergieeffekte zu nutzen und außerschulische Lernorte und Partner einzubeziehen.

Die Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen vor Ort ist auch der Grund dafür, dass es keine Musterlösungen für schulinterne Curricula geben kann. Möglich sind nur Beispiele aus der Praxis, die anderen Schulen Orientierungsmöglichkeiten bieten. Die Arbeit der eigenen Fachkonferenz können diese Beispiele jedoch nicht ersetzen. Denn der Erfolg eines funktionsfähigen schulinternen Curriculums liegt nicht im Produkt selbst, sondern in der Gestaltung des Prozesses:

  • Verständigung über gemeinsam angestrebte Unterrichtsergebnisse
  • inhaltliche Konkretisierung der Ziele in Unterrichtsvorhaben
  • Verpflichtung auf Einhaltung der Absprachen
  • regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung

Wichtige Voraussetzung für die Umsetzung in der Praxis ist daher, dass die schulinternen Curricula vom gesamten Kollegium getragen werden. Die hier vorgestellten Curricula verstehen sich als Beispiele, die von Fachschaften einer Schule vorgestellt und in Zusammenarbeit mit anderen Fachschaften weiterentwickelt wurden. Diese Beispielcurricula dienen als Anregung für andere Schulen bei der Entwicklung entsprechender eigener schulinterner Curricula.

 

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