Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule NRW ist im Nachgang der Empfehlungen des Runden Tisches G8 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW beauftragt worden, ein Internetangebot zu den Themenbereichen Hausaufgaben, Lernzeiten und erweiterte Bildungsangebote zu entwickeln. Grundlage für die Orientierungshilfe sind die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen des Erlasses zu „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen" (PDF, 98 KB), die Änderungen der APO SI und die entsprechende Verwaltungsvorschriften zur APO-SI und APO-GOSt.
Die Orientierungshilfe ist einer von mehreren Schritten zur Umsetzung der zehn Empfehlungen des Runden Tisches G8. Sie bietet ein Unterstützungsangebot für die Schulentwicklung in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und bezieht sich im Wesentlichen auf die folgenden Empfehlungen des Runden Tisches G8:
2. Empfehlung: Hausaufgaben begrenzen, Lernzeiten entwickeln
- Klarstellung, dass Hausaufgaben der individuellen Förderung dienen, jedoch nicht dazu, Fachunterricht zu kompensieren bzw. zu verlängern.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben machen müssen (bisherige Regelung: Lehrkräfte geben keine Hausaufgaben für den Folgetag).
- Die höchst zulässige Hausaufgabenmenge wird reduziert.
- Hausaufgaben können auch individuell aufgegeben beziehungsweise erlassen werden. Die Lehrkräfte einer Klasse berücksichtigen beispielsweise bei ihrer Absprache, ob einzelne Schülerinnen und Schüler derzeit durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und andere Aufgaben besonders gefordert sind.
- Alle Schulen können Ergänzungsstunden als „Lernzeiten“ nutzen, um den Umfang von häuslichen Aufgaben zu reduzieren.
- Ganztagsschulen sorgen – abgesehen von Übungs- und Lektürezeiten – grundsätzlich dafür, dass möglichst alle Hausaufgaben in „Lernzeiten“ integriert werden.
- Die Lehrkräfte einer Klasse sorgen gemeinsam für die Einhaltung der Vorgaben des Erlasses. Der Gesamtumfang der Hausaufgaben ist so zu bemessen, dass er an Tagen ohne verpflichtenden Nachmittagsunterricht bewältigt werden kann.
- Die Erlasse zur 5-Tage-Woche und zu Hausaufgaben werden zusammengeführt.
- Das Ministerium veröffentlicht eine „Orientierungshilfe“ zum Thema „Lernzeiten und Hausaufgaben“, die u.a. die Erfahrungen des Projekts „Lernpotenziale. Individuell fördern im Gymnasium.“ nutzt.
- Die Schule stimmt ihr Hausaufgaben- und Lernzeitenkonzept mit Eltern und Schülerinnen und Schülern ab. Qualitäts- und Unterstützungs-Agentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) stellt Beispiele gelungener Hausaufgabenpraxis zur Verfügung, die von den Schulen genutzt werden können. Das Hausaufgaben- und Lernzeitenkonzept wird in der Schulkonferenz beschlossen und regelmäßig evaluiert.
- Die Schulaufsicht berät die Schulen aktiv, entsprechend zu verfahren.
Umsetzung u.a. durch: Runderlass vom 05.05.2015, VVzAPO-GOSt-Änderung, QUA-LiS-Orientierungshilfe (in Bearbeitung), Schulleiterdienstbesprechungen
6. Empfehlung: Nachmittagsunterricht, schulische Ganztagsangebote,
außerschulische Angebote und Freizeit in Einklang bringen
- Verpflichtender Unterricht an Gymnasien ohne gebundenen Ganztag findet in den Klassenstufen 5 bis 7 höchstens an einem Nachmittag pro Woche statt, in den Klassen 8 und 9 an einem, höchstens aber an zwei Nachmittagen. Dabei sollte eine schuleinheitliche Regelung angestrebt werden. Auch an Tagen mit Nachmittagsunterricht darf die Gesamtzahl von acht Schulstunden nicht überschritten werden. Nach der Mittagspause findet in den Klassen 5 bis 7 in der Regel kein Unterricht in Fächern mit Klassenarbeiten statt.
- Die Gesamtmenge von Unterrichtszeit und Hausaufgaben wird begrenzt.
- Das Land ermöglicht neben den gebundenen Ganztagsschulen auch offenere Formen des Ganztags - zum Beispiel in Kooperation mit außerschulischen Partnern (Jugendverbände, Sport, Kultur und andere Träger der Jugendhilfe), deren Gestaltung die Strukturen und Eigenheiten der außerschulischen Partner einbeziehen.
- Ziel ist es dabei auch, Hausaufgaben durch schulinterne Lernzeiten zu verringern.
- Auch an Ganztagsgymnasien sollten Schülerinnen und Schüler an ein bis zwei Nachmittagen pro Woche keinen Pflichtunterricht haben, damit sie andere, auch außerschulische Angebote wahrnehmen können.
- Die Schulaufsicht sorgt dafür, dass die Vorgabe, in Ganztagsschulen Hausaufgaben durch Lernzeiten weitestgehend abzulösen, in den Schulen umgesetzt wird.
- Das Schulministerium macht die in „Ganz In“ und in „Lernpotenziale“ erprobten Konzepte über Schulleitungsbesprechungen, Fortbildung etc. in allen Gymnasien bekannt.
- Das Land regt an, beispielsweise über die Regionalen Bildungsnetzwerke, die Kooperation von Schulen mit gemeinnützigen außerschulischen Partnern zu intensivieren, auch im Hinblick auf räumliche und zeitliche Abstimmungen (z.B. Festlegung freier Nachmittage).
- Die außerschulischen Partner aus den Bereichen Kultur, Sport, Jugendarbeit etc. gestalten den Prozess vor Ort kooperativ und aktiv mit. Dabei steht für Schulen und außerschulische Bildungsträger das Ziel im Mittelpunkt, allen Schülerinnen und Schülern ihre jeweils individuellen Bildungswünsche zu ermöglichen.
Umsetzung u.a. durch: VVzAPO-SI-Änderung, Runderlass vom 05.05.2015, QUA-LiS-Orientierungshilfe (in Bearbeitung)
Zwei für die Schulentwicklung bedeutsame Bereiche stehen im Mittelpunkt des Onlineangebotes:
- Entwicklungsfelder
mit Informationen und Materialien zur Unterstützung der jeweiligen Schulentwicklung zu Hausaufgaben, Lernzeiten und erweiterten Bildungsangeboten
- Aus der Praxis
mit Beispielen aus einzelnen Schulen zu Hausaufgaben, Lernzeiten und erweiterten Bildungsangeboten
Die Orientierungshilfe richtet sich an alle Interessierten und am Schulentwicklungsprozess beteiligten Gruppen, die sich auf den Weg gemacht haben, Schulentwicklungsprozesse zu Hausaufgaben, Lernzeiten oder erweiterten Bildungsangeboten anzustoßen oder fortzusetzen.
QUA-LiS NRW wird dieses internetbasierte Angebot sukzessive und flexibel weiterentwickeln sowie Informationen, Materialien und Schulbeispiele kontinuierlich einpflegen.