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Gemeinsames Lernen im Ganztag

In Folge der seit 2009 in Deutschland verbindlich geltenden VN-Behindertenrechtskonvention und des am 1.8.2014 in Kraft getretenen 9. Schulrechtsänderungsgesetzes stellt das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen unter dem Oberbegriff „Inklusion“ den Standard in Nordrhein-Westfalen dar. Für die Schülerschaft mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist die allgemeine Schule nun Regelförderort. Eltern können jedoch auch weiterhin die Förderschule für ihr Kind wählen.

Ziel einer inklusiven Gesamtgesellschaft ist die Teilhabe aller Menschen unterschiedlichster Ausgangslangen in allen Lebensbereichen; dies muss sich auch in den Schulen abbilden. Das gilt sowohl für den Unterricht als auch für unterrichtsfreie Zeiten vor oder nach dem Schultag und in Pausen und für die außerunterrichtlichen Angebote des schulischen Ganztags.

Ganztagsschule bedeutet: Lehrkräfte, Lehrkräfte für Sonderpädagogik, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ganztags, Schulleitung sowie weitere auch außerschulische Partner gestalten zusammen Schule. Sie sind ein Team. In diesem Sinne umfasst die Ganztagsschule alles, was Schülerinnen und Schüler während der Dauer des Schulbesuchs an Angeboten erhalten und erleben können.

In diesem Angebot werden die verschiedenen Stationen eines Ganztags einer fiktiven Schule der Sekundarstufe I in Form einer Fotostory dargestellt. In den Texten werden die Sichtweisen des Schülers und der Lehrerin gegenübergestellt. Ein Klick auf die Texte der Lehrerin führt zu ergänzenden Kommentaren. Im Bereich "Aus der Praxis" finden Sie darüber hinaus zwei Filme, die eine Schülerin mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie einen Schüler mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an einem Schultag an einer Ganztagsschule porträtieren.

Fotostory

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Aus der Praxis

Weitere Angebote

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